Rechtliche Informationen zum „Sachkundenachweis“ | ||
Es handelt sich um die Bescheinigung für Hundehalter gemäß §11Abs.3 des Landeshundegesetz NRW (LHundG) (sog. 20/40 Hunde oder große Hunde):Nach dem LHundG müssen Hunde bzw. deren Halter
Vorgeschrieben ist die Abnahme der Sachkunde durch ein sog. Informationsgespräch (kein „Prüfungscharakter“) unter Verwendung eines von der Landestierärztekammer erstellten Fragebogens mit anschließendem Gespräch. Bei den angebotenen Terminen erfolgt zunächst die vorgeschriebene Beantwortung von Fragebögen. Anschließend folgt ein ca. 60 bis 80 minütiges Informationsgespräch. Kosten: landeseinheitlich 55 EUR inkl. MwSt einfacher Gebührensatz entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, Stand: 2023) Nähere Informationen sowie den genauen Gesetzestext finden Sie hier. |