Infos zum Sachkundenachweis

Rechtliche Informationen zum „Sachkundenachweis“
Es handelt sich um die Bescheinigung für Hundehalter gemäß §11Abs.3 des Landeshundegesetz NRW (LHundG) (sog. 20/40 Hunde oder große Hunde):

Nach dem LHundG müssen Hunde bzw. deren Halter

·         ehemaliger Anlage 1 Hunde (jetzt §3) u.a. zum Wesenstest ==> Veterinäramt

·         ehemaliger Anlage 2 Hunde (jetzt nach §10) u.a. zum Wesen/Sachkundetest ==> Veterinäramt und freie, vom Landesministerium anerkannte Hundevereine (VDH etc.)

·         gefährliche Hunde u.a. zum Wesenstest ==> Veterinäramt

·         große Hunde, d.h. mehr als 20 kg und/oder 40 cm:

Führungszeugnis ==> Ordnungsamt (nur auf Aufforderung durch die Behörde)

Haftpflichtversicherung ==> Versicherer

Chip ==> jede Tierarztpraxis

Sachkundenachweis durch

Jägerprüfung oder

Nachweis der Haltung von 20/40er Hunden seit mindestens 3 Jahren oder

Bescheinigung der Sachkunde durch von den Landestierärztekammern ausdrücklich autorisierte Tierärzte

Vorgeschrieben ist die Abnahme der Sachkunde durch ein sog. Informationsgespräch (kein „Prüfungscharakter“) unter Verwendung eines von der Landestierärztekammer erstellten Fragebogens mit anschließendem Gespräch.

Bei den angebotenen Terminen erfolgt zunächst die vorgeschriebene Beantwortung von Fragebögen. Anschließend folgt ein ca. 60 bis 80 minütiges Informationsgespräch.

Kosten: seit 2018 landeseinheitlich 50 EUR inkl. MwSt einfacher Gebührensatz entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Nähere Informationen sowie den genauen Gesetzestext finden Sie hier.