Hinweise zur Medikamentenabgabe

Bitte Medikamenten, besonders bei Dauermedikation, rechtzeitig bestellen!
Wir empfehlen derzeit 14 Tage Vorbestellungszeit!

Bitte beachten Sie folgende „Besonderheiten“ nach dem aktuellen Arzneimittelgesetz:

1.) Ich darf NUR Medikamente für von mir behandelte Patienten abgeben. Dazu muss ich ihr Tier regelmäßig physisch untersuchen. „Regelmäßig“ laut Gesetz ist dabei spätestens alle 6 Monate.

Bedeutet: Sie müssen grundsätzlich spätestens alle 6 Monate ihr Tier zur Untersuchung bringen; andernfalls dürfen wir keine Medikamente abgeben. Das gilt leider auch für alte, schwer kranke und nicht transportfähige Patienten; ebenso auch für Medikamente, die von einem anderen Tierarzt/Tierklinik verschrieben wurden, für Dauermedikamente oder für „Standards“ wie Wurmkuren, Flohmittel etc.

2.) Bei allen apotheken- oder verschreibungspflichtigen Medikamenten muss ich jedes Mal eine konkrete, dokumentierte Behandlungsanweisung geben („Verschreibung“ bzw „Verordnung“).

Bedeutet: diese Medikamente dürfen von den Mitarbeiterinnen nur auf meine ausdrückliche Anweisung abgegeben werden. Bin ich nicht in der Praxis, darf ich diese Anweisung nicht geben und die Mitarbeiterinnen dürfen diese Medikamente dann nicht abgeben. Mit Anweisung dürfen die Mitarbeiterinnen Ihnen die Medikamente aushändigen (Abholung), auch wenn ich selber nicht daneben stehe. Bestellen Sie daher rechtzeitig, damit ich diese Anweisung vorher geben kann!

3.) Medikamente müssen dokumentiert entsprechend den Lagerhinweisen transportiert und gelagert werden. Besonders ist hier auf die Temperatur zu achten. Neben den kühlpflichtigen Präparaten müssen die meisten Medikamente bis maximal 20 oder 25 Grad gelagert werden („Ambient-transport mit Temperaturdokumentation“).

Bedeutet: zu den ohnehin schon bestehenden Lieferengpässen kommen noch Transportbeschränkungen. Lieferungen per Post/DHL sind (fast) unmöglich. Die Speziallieferanten liefern allerdings nicht täglich und oft nicht innerhalb von 24 Stunden; die Lieferzeiten verlängern sich.

4.) Der Versand von Tierarzneimittel an den Tierhalter ist per Gesetz generell untersagt. Davon gibt es keine Ausnahmen, weder im Einzelfall für Tierarztpraxen noch für Internetapotheken.

Bedeutet: es gibt keinen legalen Versand von Tierarzneimitteln mehr.

5.) Die Weitergabe von Tierarzneimitteln oder die Gabe von „Medikamenten des Besitzers“ ist verboten.

Bedeutet: geben Sie Ihrem Tier ein Medikament, das für anderes Tier oder einem anderen Halter oder für sie selber (zB durch ihren Hausarzt) abgegeben wurde, so ist dies eine Straftat.

Daher: bitte bestellen Sie Dauermedikamente rechtzeitig VOR dem Aufbrauchen.
Wir empfehlen mittlerweile 14 Tage Vorbestellungsfrist!!!

(Anmerkung: viele Regelungen des Arzneimittelgesetzes sind zwar gut gemeint, aber praxisfremd und nicht alltagstauglich. Da sie jedoch kontrolliert werden und Verstöße mittlerweile fast immer Straftaten darstellen, müssen wir uns zwangsläufig daran halten – auch wenn vieles davon Blödsinn ist…)